AGB´s EVO Kickers-Kids-Camp
1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung für ein Angebot des EVO-Kickers-Kids-Camp bietet der Anmeldende der Fussballschule den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website des EVO-Kickers-Kids-Camps. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
2. Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des EVO-Kickers-Kids-Camps.
3. Bezahlung
Mit vollständig ausgefüllter Anmeldung erhält der Kunde eine Teilnahmebestätigung sowie Rechnung per E-Mail. Die Anmeldegebühr ist entsprechend der gewählten zahlweise zu begleichen. Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz gesichert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung. Da die Anzahl der Kinder pro Fußballcamp begrenzt ist, kann es sein, dass ein Termin bereits voll belegt ist. Sollte der gewünschte Termin schon voll belegt sein, so ist dieser auf der Anmeldeseite nicht mehr buchbar.
Aufgrund der Dynamik in der Corona-Pandemie erfolgt im Falle einer Anordnung durch die Behörden zur Nichtdurchführbarkeit des Feriencamps eine Gutschrift über die Kursgebühr auf das angegebene Zahlungsmittel.
4. Rücktritt / Stornierung
Bei Nichtantritt des Kindes kann keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgen. Eine Rückerstattung ist nur dann möglich, wenn eine entsprechende Rücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. Die Rücktrittsversicherung tritt nur in Kraft wenn vor Campbeginn ein entsprechendes Attest eingereicht wurde. Bei vorzeitigem Abbruch des Feriencamps durch den Teilnehmer aus gleich welchen Gründen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
5. Ablauf
Für die Dauer der Leistung des EVO-Kickers-Kids-Camps überträgt der Kunde dem EVO-Kickers-Kids-Camp und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer des EVO-Kickers-Kids-Camp Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Leiter des Camps oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder Camp auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 4. gleich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Leiter des EVO-Kickers-Kids-Camps.
6. Haftung
Die Nutzung der Räumlichkeiten am Veranstaltungsort im Rahmen des EVO-Kickers-Kids-Camps erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere übernimmt das EVO-Kickers-Kids-Camp keine Haftung für Sach- und Personenschäden, es sei denn diese sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auf dem Trainingsgelände gilt die jeweilige Platz- und Hygieneverordnung. Kurse bzw. Camps werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen etc.) oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist das EVO-Kickers-Kids-Camp zur Absage nichtdurchführbarer Leistungen oder auch des gesamten Kurses berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt besteht seitens des EVO-Kickers-Kids-Camps nicht.
7. Diebstahl oder Schäden
Die Teilnehmer sind für Kleidung und Eigentum selbst verantwortlich. Das EVO-Kickers-Kids-Camp haftet in diesen Fällen nicht.
8. Versicherungen
Der Kunde garantiert, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der Erziehungsberechtigten. Dies betrifft das Talentfördertraining, die Feriencamps sowie anderen Veranstaltungen.
9. Medizinische Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde das EVO-Kickers-Kids-Camp alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten das EVO-Kickers-Kids-Camp durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.
10. Foto- und Filmrechte
Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch das EVO-Kickers-Kids-Camp verbreitet und veröffentlicht werden können – auch im Internet – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen Werbung. Es ist Zuschauern untersagt Bild- und Tonaufnahmen sowie Videoaufnahmen von den Veranstaltungen aufzunehmen. Bei Nichteinhaltung behält sich das EVO-Kickers-Kids-Camp das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.